Geschützte Herkunftsbezeichnung
Agrar-Nachrichten & Top News 04.03.2011Die EU wertet die Herkunft als VerkaufsargumentHannover - Spreewälder Gurken, Schwäbische Maultaschen und Parmaschinken haben eines gemeinsam: Sie gehören zu den Lebensmitteln mit geschützter Herkunftsbezeichnung. weiter Verwandte NachrichtenFürs Einkaufen sind meist Mütter verantwortlich, aber die Väter holen aufSpargeldöner zu saftigen PreisenBellevue bis Biergarten - ist der Joint nun salonfähig?Restaurants erheben häufiger Gebühren für nicht abgesagte ReservierungenSmartphone gegen Flasche Wein - Italienischer Wirt verbannt Handys Schlagwortegeschützte-Herkunftsbezeichnung Spreewälder-Gurken Schwäbische-Maultaschen Parmaschinken Herkunftsschutz geschützte-Ursprungsbezeichnung geschützte-geographische-Angaben garantierte-traditionelle-Spezialitäten g.t.S. g.U. g.g.A.