Schnitt-Verbot
Agrar-Nachrichten & Top News 04.03.2011Gehölze: Ab 1. März gilt Schnitt-Verbot(c) proplantaOldenburg - Vom 1. März bis zum 30. September ist es außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden. weiter Verwandte NachrichtenTorfreduktion auf KursOster-Floristik mit sanften TönenUmsatzrückgang der Gartenmärkte auf hohem NiveauHecke schneiden ab 1. März verboten - Bis zu 100.000 Euro Bußgeld drohenMehr Wildnis wagen: Privatgärten können Naturparadiese werden SchlagworteHeckenschnitt Gartenbau Schnitt-Verbot Baumschnitt Bundesnaturschutzgesetz