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09.04.2011

Fünf Jahre nach Vogelgrippe gilt noch immer Stallpflicht

Stallpflicht
(c) proplanta

Stuttgart/Radolfzell - Auch fünf Jahre nach Ausbruch der Vogelgrippe müssen Enten, Gänse, Puten und Hühner an einigen Seen und Flüssen in Baden-Württemberg im Stall bleiben.

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