BLHV: Deutsch-schweizerisches Grenzabkommen von 1958 diskriminiert badische Landwirte
Freiburg - Die mit dem Urteil des Waldshuter Amtsgerichts besiegelte Freizügigkeit für Landpacht und Landkauf durch Schweizer Bauern auf deutschem Hoheitsgebiet stellt aus Sicht des bäuerlichen Berufsstandes mit Blick das deutschschweizerische Grenzabkommen von 1958 eine Diskriminierung badischer Landwirte im 10-km-Grenzstreifen zur Schweiz dar.
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