DBV: Zuckermarktordnung bis mindestens 2020 fortführen (c) proplanta
Berlin - „Die geltende Zuckermarktordnung ist mindestens bis zum Jahr 2020 fortzuführen. In dieser Zeit müsse die deutsche Landwirtschaft gemeinsam mit der Zuckerwirtschaft die Wettbewerbsfähigkeit der Rübenproduktion weiter verbessern.“
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