Bundesverwaltungsgericht stärkt gentechnikfreie Landwirtschaft (c) proplanta
Leipzig - Deutschlands oberstes Verwaltungsgericht hat eine deutliche Grenze für den Einsatz gentechnisch veränderten Saatguts gezogen. Demnach muss ein Landwirt seine Aussaat vernichten, auch wenn er keine Kenntnis von einer Verunreinigung der Samen hat.
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