Freisetzung auch bei Unkenntnis über GVO im Saatgut illegal (c) proplanta
Leipzig - Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen muss auch dann beendet werden, wenn dem Landwirt bei der Aussaat die Verunreinigung des Saatguts mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nicht bekannt war.
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