Schweinehalter aufgepasst - der 1. Januar 2013 rückt näher! (c) proplanta
Stuttgart - Viele Tierschutzvorschriften, die bislang nur für neuere Betriebe gegolten haben, müssen ab 01. Januar 2013 auch in Altställen eingehalten werden, da bislang geltende Übergangsregelungen für Altbauten mit dem 31. Dezember 2012 ablaufen.
weiter |
|