Obligatorische Haftpflichtversicherung für Futtermittelunternehmen (c) proplanta
Berlin - Auf Futtermittelunternehmen kommen schärfere Haftungsregelungen zu: Hersteller sollen künftig eine Versicherung zur Deckung von Schäden abschließen müssen, die durch die Verfütterung eines von ihnen hergestellten Mischfuttermittels entstehen, das den futtermittelrechtlichen Anforderungen nicht entspricht.
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