Health-Claims-Verordnung sorgt für Transparenz bei Lebensmitteln (c) proplanta
Berlin - Ab 14. Dezember 2012 dürfen Lebensmittelhersteller nur noch mit gesundheitsbezogenen Angaben für ihre Produkte werben, die zuvor ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen haben und in die sogenannte Artikel-13-Liste nach der Health-Claims-Verordnung (EG Nr. 1924/2006) aufgenommen wurden.
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