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25.04.2013

Mecklenburg-Vorpommern ändert Regelung für Angelbeschränkungen

Angler
(c) proplanta

Schwerin - In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Jugendliche fortan bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auch ohne Fischereischein und -prüfung ihre Angeln auswerfen.

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