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03.05.2013

Neonikotinoid-Verbot nicht ohne Folgen für die Landwirtschaft

Neonikotinoid-Verbot
(c) proplanta

Bonn - Neonikotinoide sind als Beizmittel unter Einsatz der in Deutschland etablierten Qualitätssicherungsmaßnahmen im überwiegenden Teil der landwirtschaftlichen Kulturarten sicher anzuwenden. Trotzdem droht weiterhin ein 2-jähriges umfassendes Verbot der zu dieser Wirkstoffgruppe gehörenden Stoffe Thiamethoxam, Clothianidin und Imidaclorprid.

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