Neonikotinoid-Verbot nicht ohne Folgen für die Landwirtschaft (c) proplanta
Bonn - Neonikotinoide sind als Beizmittel unter Einsatz der in Deutschland etablierten Qualitätssicherungsmaßnahmen im überwiegenden Teil der landwirtschaftlichen Kulturarten sicher anzuwenden. Trotzdem droht weiterhin ein 2-jähriges umfassendes Verbot der zu dieser Wirkstoffgruppe gehörenden Stoffe Thiamethoxam, Clothianidin und Imidaclorprid.
weiter |
|