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19.05.2013

Privileg bei Erbschaftssteuer auf Agrarvermögen gerechtfertigt

Erbschaftssteuer
(c) proplanta

Berlin - Die Verschonungsregeln zur Erbschaftssteuer insbesondere für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen sind sehr wohl durch vielfältige Gemeinwohlgründe wie die Versorgungssicherung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln, der Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Naturschutz, die Stabilisierung des ländlichen Raums und Stärkung der dortigen Infrastruktur oder die Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft gerechtfertigt.

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