Privileg bei Erbschaftssteuer auf Agrarvermögen gerechtfertigt (c) proplanta
Berlin - Die Verschonungsregeln zur Erbschaftssteuer insbesondere für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen sind sehr wohl durch vielfältige Gemeinwohlgründe wie die Versorgungssicherung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln, der Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Naturschutz, die Stabilisierung des ländlichen Raums und Stärkung der dortigen Infrastruktur oder die Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft gerechtfertigt.
weiter |
|