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10.06.2013

Pflanzenschutzgeräte künftig nur noch im Dreijahresabstand geprüft

Pflanzenschutzgerät
(c) proplanta

Berlin - In Deutschland gelten künftig erleichterte Prüfvorschriften für Pflanzenschutzgeräte und gleichzeitig strengere Regeln für die Anerkennung von Sachkundenachweisen für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.

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