Verkauf unter Einstandspreis weiterhin verboten (c) proplanta
Berlin - Der Deutsche Bauernverband (DBV) teilt mit, dass mit der Veröffentlichung des 8. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Bundesgesetzblatt seit dem 30. Juni 2013 die verschärfte Verbotsregelung des auch gelegentlichen Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis wieder geltende Rechtslage ist.
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