Längere Zuggespanne im Straßenverkehr erlaubt (c) proplanta
Oldenburg - Die 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist seit dem 1. August 2013 in Kraft. Für die Landwirtschaft gab es nach Auskunft der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einige Erleichterungen.
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