Rechtstreit
Agrar-Nachrichten & Top News 13.11.2013Kein Schmerzensgeld bei verschimmeltem Bier(c) proplantaOldenburg - Nach dem Genuss verschimmelten Bieres muss ein Betroffener auf Schmerzensgeld verzichten. weiter Verwandte NachrichtenCamping bleibt auch nach Corona-Sonderkonjunktur angesagtFürs Einkaufen sind meist Mütter verantwortlich, aber die Väter holen aufSpargeldöner zu saftigen PreisenBellevue bis Biergarten - ist der Joint nun salonfähig?Restaurants erheben häufiger Gebühren für nicht abgesagte Reservierungen SchlagworteVerschimmeltes-Bier Schmerzensgeld Schimmelbier Schmerzensgeldanspruch Brauerei Bier Bierkonsum