Sachkundenachweis Pflanzenschutz auf den DLG-Feldtagen erhalten (c) proplanta
Bernburg-Strenzfeld - Jeder Sachkundige muss entsprechend der seit dem 6. Juli 2013 in Kraft getretenen neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren eine von dem amtlichen Pflanzenschutzdienst anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung besuchen.
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