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Agrar-Nachrichten & Top News 22.06.2014Jugendliche dürfen maximal neun Stunden in der Landwirtschaft arbeiten(c) Cmon - fotolia.comKassel - Wer einen Ferienjob übernimmt, muss versicherungsrechtliche, steuerliche und arbeitsrechtliche Vorschriften beachten. weiter Verwandte NachrichtenHitzebelastung am Arbeitsplatz nicht zu unterschätzenHitzebelastung im Job - Unterschätztes Gesundheitsrisiko?Warum es drei junge Menschen in die Landwirtschaft ziehtBessere soziale Absicherung für Saisonarbeiter gefordertBerufsimker kämpfen mit schwieriger Marktlage SchlagworteJugendarbeitsschutzgesetz Ferienjob Ferienjobber Ferienjobs Versicherungspflicht Sozialversicherung-Landwirtschaft