Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz muss neu organisiert werden (c) proplanta
Mainz - „Die Luxemburger Richter haben die Auffassung der EU-Kommission bestätigt, wonach die bisherige Verfahrensweise sowie die Finanzierung des Zweckverbands Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz wettbewerbsverzerrend gewesen ist und gegen das Beihilferecht verstößt“, so Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken zum heutigen Urteil der Europäischen Gerichts.
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