Beihilfen für Gänsefraßschäden im Grünland erlaubt (c) proplanta
Brüssel - Das EU-Recht steht einem Schadensausgleich für Grünlandbesitzer, die auf ihren Flächen Fraßschäden durch geschützte Tierarten wie Grau- und Nonnengänse erleiden, nicht im Wege.
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