EuGH: Traktor bleibt Fahrzeug auch als Antriebsmaschine (c) liveostockimages - fotolia.com
Luxemburg - Von einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung müssen alle Unfälle gedeckt sein, die bei der Benutzung eines Fahrzeugs gemäß seiner gewöhnlichen Funktion verursacht wurden - das gilt auch für Traktoren mit Anhängern, solange sie im nationalen Recht nicht ausdrücklich von der Haftpflicht ausgenommen sind.
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