EU-Lebensmittelinformationsverordnung
Agrar-Nachrichten & Top News 06.10.2014Angaben zum EU-Importeur auf schweizerischen Lebensmitteln Pflicht(c) proplantaWeinfelden - Auf Schweizer Exporten von vorverpackten Lebensmitteln in die EU muss ab dem 13. Dezember die EU-Adresse des Importeurs angegeben sein. weiter Verwandte NachrichtenAgrarimporte Chinas - Kräftiges Plus für Russland Argentinier essen immer weniger RindfleischDüngerhersteller Yara meldet erneuten Gewinnrückgang China: Schweinefleischimporte brechen ein Schweinefleischexport - Deutscher Absatz in Südkorea wächst SchlagworteLebensmittelexporte-Schweiz Lebensmittelexporte-EU Lebensmittelhandel Herkunftsnachweis EU-Lebensmittelinformationsverordnung