EU-Lebensmittelinformationsverordnung
Agrar-Nachrichten & Top News 06.10.2014Angaben zum EU-Importeur auf schweizerischen Lebensmitteln Pflicht(c) proplantaWeinfelden - Auf Schweizer Exporten von vorverpackten Lebensmitteln in die EU muss ab dem 13. Dezember die EU-Adresse des Importeurs angegeben sein. weiter Verwandte NachrichtenSpanische Getreideernte - Doppelt so viel wie 2023 prognostiziert Russland und Belarus - EU verhängt Strafzölle auf Getreide ab 1. JuliImmer weniger Gartenbaubetriebe in SchwedenChina: Schlachtschweinepreis im AufwindInflation in Eurozone zieht stärker an als erwartet - Doch keine Zinssenkungen? SchlagworteLebensmittelexporte-Schweiz Lebensmittelexporte-EU Lebensmittelhandel Herkunftsnachweis EU-Lebensmittelinformationsverordnung