Bundesgerichtshof
Agrar-Nachrichten & Top News 10.10.2014Alkohol-Mixgetränk darf weiterhin Energy & Wodka heißen(c) proplantaKarlsruhe - Ein alkoholisches Koffein-Mixgetränk darf unter dem Namen «Energy & Vodka» vertrieben werden. weiter Verwandte NachrichtenBienenwachstücher dürfen wieder als Lebensmittelverpackung genutzt werdenKein Mindestzuckergehalt für Limonaden mehrUrteil gefallen: Pelle und Verschluss zählen zur FüllmengeDulig warnt vor gefährlichen Produkten aus dem Nicht-EU-AuslandNatürliche Gifte unterschätzt SchlagworteKoffein-Mixgetränk Energy-und-Wodka Energy-&-Wodka Mischgetränk Spirituosenindustrie Alkohol-Mixgetränk