Kuchenbasare
Agrar-Nachrichten & Top News 29.10.2014Lebensmittel-Kennzeichnungsvorschrift gilt nur für Unternehmen(c) proplantaBrüssel - Ehrenamtliche Kuchenbäcker müssen laut EU-Kommission keine Auflagen durch neue EU-Regeln fürchten. weiter Verwandte NachrichtenLandesbauernpräsident: Demos müssen nicht die letzten gewesen seinBeringmeier für weitere Amtszeit Bauernpräsident in Westfalen-LippeHabeck erwartet schwierige Verhandlungen über BundeshaushaltHabeck will Akten zum Atomausstieg herausgebenÖzdemir will mehr Staatshilfe für Landwirte ermöglichen SchlagworteKennzeichnungsvorschrift Lebensmittelkennzeichnung Lebensmittelinformationsverordnung Lebensmittel-Kennzeichnung Nährwertkennzeichnungspflicht Lebensmittelimitate Kuchenbasar