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30.10.2014

Landbauliche Klärschlammverwertung: Zehn Jahre Übergangsfrist?

Klärschlamm-Verwertung
(c) proplanta

Berlin / Heidelberg - Das Bundesumweltministerium hält einen Übergangszeitraum von zehn Jahren für die Klärschlammverwertung auf landwirtschaftlichen Flächen für vorstellbar.

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