Greening
Agrar-Nachrichten & Top News 28.11.2014Keine Anbaufristverkürzung für Zwischenfrüchte(c) proplantaBerlin - Zwischenfrüchte, Begrünungen, Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte müssen im Rahmen des Greening bis zum 15. Februar auf der Fläche belassen werden. weiter Verwandte NachrichtenFrostschäden: Kabinett beschließt Hilfen für Obst- und WeinbauernOlivenbauer vom Kaiserstuhl will bald Öl pressenKeine Hilfen für Obst- und Weinbauern aus GesamthaushaltHilfen für Obst- und Weinbauer in Aussicht gestelltGiftiges Frühlingskreuzkraut breitet sich in Sachsen aus SchlagworteAnbaufristverkürzung Zwischenfrüchte Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung Greening Cross-Compliance