Greening
Agrar-Nachrichten & Top News 28.11.2014Keine Anbaufristverkürzung für Zwischenfrüchte(c) proplantaBerlin - Zwischenfrüchte, Begrünungen, Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte müssen im Rahmen des Greening bis zum 15. Februar auf der Fläche belassen werden. weiter Verwandte NachrichtenGiftiges Frühlingskreuzkraut breitet sich in Sachsen ausMehr landwirtschaftliche Betriebe bewässern ihre FlächenSituation im Obst- und Weinbau nach Frost katastrophalNachtfrost: Starke Verluste bei Obstkulturen und Wein erwartetKalte Nächte bereiten Winzern und Landwirten Sorgen SchlagworteAnbaufristverkürzung Zwischenfrüchte Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung Greening Cross-Compliance