Steuerzahler tragen atomares Restrisiko Die spektakuläre Abspaltung des Atomgeschäfts beim Eon-Konzern führt der Bundesregierung das Kostenrisiko beim AKW-Rückbau vor Augen. Bisher ist unklar, ob auch die Bürger einen Teil der Zeche zahlen müssen - der Ruf nach einer Sicherung der Rückstellungen wird lauter. (c) proplanta
Berlin - Das Verursacherprinzip gilt. Jedenfalls nach dem Atomgesetz. Aber es bleibt eine nicht eindeutig geklärte Frage: Wie lang gilt das Prinzip eigentlich, zumal wenn kein Endlager für hochradioaktiven Atommüll gefunden wird?
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