Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt Welche Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen werden, entscheidet die Bundesregierung auf Vorschlag eines wissenschaftlichen Beirats. (c) proplanta
Kassel - Anerkennungsfähig sind nach der geänderten Berufskrankheitenverordnung (BKVO) die sogenannten Plattenepithelkarzinome und ihre Vorstufen, die aktinischen Keratosen und das Bowenkarzinom. Dagegen werden das Basalzellkarzinom und der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom) nicht als Berufskrankheit anerkannt.
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