Elektronische Gesundheitskarte ist Pflicht Verschreibungspflichtige Medikamente erfordern die Vorlage der Gesundheitskarte. (c) proplanta
Kassel - Seit dem 1. Januar 2015 gilt: Versicherte müssen beim Arztbesuch die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen. Die alte Karte wird nicht mehr akzeptiert, auch wenn darauf ein späteres Ablaufdatum vermerkt ist.
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