Gericht verbietet Trophäenfischen Die Bedeutung des Tierschutzes überwiege das wirtschaftliche Interesse des Angelteich-Betreibers. (c) proplanta
Vreden/Münster - Das sogenannte «Trophäenfischen» in einem Angelteich verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Verwaltungsgericht Münster in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden.
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