BGH: «Monsterbacke»-Werbung ist nicht irreführend Kinderquark: Die Verpackung ist bunt, der Inhalt süß. Doch wie weit dürfen Hersteller mit ihrer Werbung für solche Produkte gehen? Das will der BGH entscheiden. (c) proplanta
Karlsruhe - Der umstrittene Milch-Slogan der Molkerei Ehrmann auf der Verpackung ihres Kinderquarks «Monsterbacke» führt Eltern zwar nicht in die Irre. Er darf aber nur zusammen mit speziellen gesundheitsbezogenen Hinweisen verwendet werden.
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