Biogasanlagen müssen bis 1. April fernsteuerbar sein (c) proplanta
Berlin - Bis zum 1. April 2015 müssen alle direktvermarktenden Biogasbestandsanlagen fernsteuerbar sein. Dann endet die Übergangsfrist für Bestandsanlagen aller erneuerbaren Energieträger, die den Betreibern im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2014 zugestanden wurde.
weiter |
|