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21.02.2015

Keine Extra-Zahlungen für Betriebshilfen leisten

Betriebshilfe
Versicherte, die dennoch mit einer derartigen unberechtigten Forderung konfrontiert werden, sollten die SVLFG darüber informieren. (c) proplanta

Kassel - Gewährt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Betriebs- oder Haushaltshilfe, ist in bestimmten Fällen vom Versicherten eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten.

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