Keine Extra-Zahlungen für Betriebshilfen leisten Versicherte, die dennoch mit einer derartigen unberechtigten Forderung konfrontiert werden, sollten die SVLFG darüber informieren. (c) proplanta
Kassel - Gewährt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Betriebs- oder Haushaltshilfe, ist in bestimmten Fällen vom Versicherten eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten.
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