BGH-Urteil zur Verjährung von Kaufpreisansprüchen mit Vorsicht interpretieren Keineswegs hätten die Karlsruher Richter aber entschieden, dass in dem konkreten Rechtsstreit auch tatsächlich ein zu hoher Kaufpreis vereinbart worden sei und dem Käufer deshalb ein Rückzahlungsanspruch zustehe, stellte die BVVG klar. (c) proplanta
Berlin - Vor falschen Schlussfolgerungen aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Verjährung von Kaufpreisansprüchen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) hat die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) gewarnt.
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