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24.02.2015

BGH-Urteil zur Verjährung von Kaufpreisansprüchen mit Vorsicht interpretieren

Ausgleichsleistungsgesetz
Keineswegs hätten die Karlsruher Richter aber entschieden, dass in dem konkreten Rechtsstreit auch tatsächlich ein zu hoher Kaufpreis vereinbart worden sei und dem Käufer deshalb ein Rückzahlungsanspruch zustehe, stellte die BVVG klar. (c) proplanta

Berlin - Vor falschen Schlussfolgerungen aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Verjährung von Kaufpreisansprüchen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) hat die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) gewarnt.

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