Widerruf der Zulassung für Pflanzenschutzmittel Aramo Nach Fristablauf sind die Reste des Pflanzenschutzmittels entsorgungspflichtig. (c) proplanta
Bonn - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Wirkung zum 31. Mai 2015 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Aramo widerrufen.
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