Landräte dürfen keine großen Naturschutzgebiete mehr ausweisen Künftig dürfen die Kommunen nur noch Naturschutzgebiete mit weniger als zehn Hektar Fläche ausweisen. (c) proplanta
München - Bayerns Landräte dürfen keine größeren Naturschutzgebiete mehr allein ausweisen. Stattdessen sind künftig die Bezirksregierungen dafür zuständig.
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