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26.04.2015

Drohnen zur Schadensregulierung genehmigt

Agrardrohne
(c) proplanta

Chicago - Unbemannte Fluggeräte (UAVs) darf der amerikanische Nahrungsmittelkonzern Archer Daniels Midland (ADM) künftig für seine Ernteversicherungssparte „Crop Risk Services“ (CRS) einsetzen, um die Bearbeitung von Schadensfällen zu verbessern und zu beschleunigen.

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