Pflanzrechte
Agrar-Nachrichten & Top News 24.05.2015Bei Rebanpflanzungen die Rechtslage berücksichtigen(c) proplantaBad Kreuznach - Wer einen Modell-, Schau-, Hobby- oder Schulungsweinberg einrichten will,muss die Rechtslage beachten. weiter Verwandte NachrichtenCrémant läuft Champagner den Rang abRosé und trockene Weine erfreuen sich steigender BeliebtheitWeininstitut erwartet nach Spätfrost keinen großen PreissprungWinzer überstehen Kälte - Frostschäden werden wahrscheinlicherAlkoholfreie Weine gewinnen an Beliebtheit SchlagworteModellweinberg Schauweinberg Hobbyweinberg Schulungsweinberg Rebanpflanzungen Tafeltrauben EU-Weinbaukartei Weinwerbung Weinerzeugungsmeldung Pflanzrechte