Pflanzrechte
Agrar-Nachrichten & Top News 24.05.2015Bei Rebanpflanzungen die Rechtslage berücksichtigen(c) proplantaBad Kreuznach - Wer einen Modell-, Schau-, Hobby- oder Schulungsweinberg einrichten will,muss die Rechtslage beachten. weiter Verwandte NachrichtenWeinerzeugung 2023: Rückgang um 3,9 % auf 8,6 Millionen HektoliterNasskaltes Wetter könnte dem Weinjahrgang schadenCrémant läuft Champagner den Rang abRosé und trockene Weine erfreuen sich steigender BeliebtheitWeininstitut erwartet nach Spätfrost keinen großen Preissprung SchlagworteModellweinberg Schauweinberg Hobbyweinberg Schulungsweinberg Rebanpflanzungen Tafeltrauben EU-Weinbaukartei Weinwerbung Weinerzeugungsmeldung Pflanzrechte