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27.05.2015

Weidetagebuch für Agrarumweltprogramm nicht vergessen

Tagebuch über Weidegänge führen
(c) proplanta

Stuttgart - Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg weist daraufhin, dass Landwirtinnen und Landwirte nach EU-Vorgaben bei der Beantragung der Maßnahme Sommerweideprämie beim neuen Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) im Weidezeitraum vom 1. Juni bis 30. September ein Weidetagebuch führen müssen.

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