Urteil: In Tee muss enthalten sein, was drauf steht (c) proplanta
Luxemburg - Muss ein Tee die Früchte, mit denen er wirbt, auch enthalten? Oder zumindest Aromen dieser Früchte? Ja, meint der Europäische Gerichtshof (EuGH) und stärkt mit seinem Urteil Verbraucherschützern und Kunden den Rücken.
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