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14.07.2015

Öko-Brachflächen-Aufwuchs darf genutzt werden

Bio-Verordnung
(c) K.F.L. - fotolia.com

Schwerin - Auf Grund der lang anhaltenden Frühjahrstrockenheit in 2015 in bestimmten Regionen Deutschlands, haben sich der Bund und die Länder darauf verständigt, die rechtlichen Grundlagen bzgl. der Bedingungen zur Nutzung von Ökologischen Brachflächen neu auszugestalten.

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