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23.08.2015

Verschiebung der Güllesperrfrist möglich

Güllesperrfrist
(c) proplanta

Hannover - Die für die Wintermonate geltende Ausbringungssperre für Gülle, Gärreste, Jauche und Geflügelkot, aber auch für stickstoffhaltige Mineraldünger und viele Klärschlämme, kann in Niedersachsen auf Antrag um zwei Wochen nach vorne verschoben werden.

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