Verschiebung der Güllesperrfrist möglich (c) proplanta
Hannover - Die für die Wintermonate geltende Ausbringungssperre für Gülle, Gärreste, Jauche und Geflügelkot, aber auch für stickstoffhaltige Mineraldünger und viele Klärschlämme, kann in Niedersachsen auf Antrag um zwei Wochen nach vorne verschoben werden.
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