Klage gescheitert: Futtermittelhersteller müssen weiterhin für Kontrollen zahlen Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat entschieden: Niedersächsische Futtermittelhersteller müssen für Routinekontrollen Geld bezahlen - auch wenn ihr Produkt in Ordnung ist. (c) proplanta
Oldenburg - Futter- und Lebensmittelhersteller in Niedersachsen sind mit Klagen gegen die geänderte Gebührenverordnung bei amtlichen Kontrollen gescheitert.
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