Lebensmitteletiketten dürfen nicht in die Irre führen Wo Himbeeren drauf sind, müssen auch Himbeeren drin sein - eine Verpackung, die nicht hält, was sie verspricht, ist nicht zulässig, entschied der BGH. Verbraucherschützer jubeln, warnen aber auch: Es gibt noch massenhaft Etikettenschwindel. (c) proplanta
Karlsruhe - Verbraucherfreundliches Machtwort vom BGH: Bei einer Verpackung darf nicht der Eindruck entstehen, dass ein Lebensmittel eine Zutat hat, die gar nicht enthalten ist.
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